Waffensachkunde gemäß § 7 Waffengesetz (WaffG) im Raum Leipzig, Chemnitz und Dresden / Sachsen
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Gemäß Waffengesetz muss jeder (jede Privatperson), der Umgang mit Waffen und Munition hat, einen Sachkundenachweis, die im Gesetz genannte Waffensachkundeprüfung gemäß § 7 WaffG ablegen.
In der Waffensachkundeprüfung weist der Schüler nach, dass er die grundlegenden
gesetzlichen Vorschriften sowie die sicherheitsrelevanten, waffentechnischen und ballistischen Grundkenntnisse erworben hat und praktisch mit einer Waffe umgehen kann. Der Lehrgang in unserer Schießsportschule gilt sowohl als Nachweis für Sportschützen als auch für Munitions- und Waffensammler und ist bundesweit anerkannt.
- haben in unserer Schießsportschule die Möglichkeit einen Lehrgang zu buchen und
den Umgang mit Waffen (Lang- und Kurzwaffen) zu erlernen. Nach der
theoretischen Einweisung / Ausbildung erfolgt gleich die Praxis.
Diese Privatpersonen sollten dann auch Mitglied in einer Schützenvereinigung
werden.
- sind u. a. Gewehre, Büchsen, Flinten, Sturmgewehre.
- sind Pistolen, Revolver.
- sind ehemalige Polizeibeamte, die mehrere Jahrzehnte lang mit Waffen Umgang
hatten, als Schießtrainer oder Waffenmeister der Polizei tätig waren und heute noch
als Schießleiter in verschiedenen Dachverbänden wie BDMP und DSB und als
Jäger tätig sind.
Unsere Ausbilder können eine hohe Kompetenz im Umgang mit der persönlichen
Faustfeuerwaffe und anderen Waffen nachweisen, da die professionelle
Handhabung mit Waffen aller Art zu ihrem Tagesgeschäft gehörte.
- Da sie nach dem bestandenen Lehrgang mit scharfen Waffen (nicht mit unwirksamen Schreckschusswaffen) umgehen werden, ist ein Themenschwerpunkt die Notwehr.
Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder jemand anderem abzuwenden, ohne dafür Bestrafung fürchten zu müssen.