Teilnahmebedinungen

Teilnahmebedingungen für Lehrgänge und Seminare
1. Allgemein – Altersbeschränkung und Voraussetzungen
Die Teilnehmer müssen mindestens 18 Jahre sein und haben sich bei Lehrgangsbeginn mit einem gültigen Personaldokument (Personalausweis/Reisepass) auszuweisen. Der Lehrgangsträger behält sich ausdrücklich vor, einzelne Teilnehmer auch nach Anmeldung oder Lehrgangsbeginn ohne Begründung von der Lehrgangsteilnahme auszuschließen. Gründe hierfür sind z. B. Alkoholmissbrauch oder Abhängigkeit von berauschenden Mitteln oder deren Konsum vor und während des Lehrganges. Weiterhin sollten die Teilnehmer über eine ausreichende Beherrschung der deutschen Sprache verfügen.
2. Anmeldung
Die Anmeldung zur Teilnahme an Lehrgängen und Seminaren an der Schießsportschule in Seidewitz muss schriftlich mit dem dafür vorgesehenen Formular erfolgen. Bei begrenzter Teilnehmerzahl entscheidet der Eingang der Anmeldung. Der Teilnehmer erhält nach Bezahlung der Lehrgangsgebühr eine schriftliche Teilnahmebestätigung sowie eine Quittung. Mit der Anmeldung und Bezahlung des Lehrganges erkennt der Teilnehmer die Prüfungsordnung und die Teilnahmebedingungen der Schießsportschule in Seidewitz an.
3. Zahlungsbedingungen
Die Lehrgangs- und Seminargebühren betragen für die Waffensachkundeausbildung für Sportschützen und Waffensammler 200,00 €. Die Gebühren sind spätestens bis 2 Wochen vor Lehrgangsbeginn zu begleichen. Danach erhält der Teilnehmer die Schulungsunterlagen zugesandt. Der Lehrgangsteilnehmer erhält eine Quittung.
4. Rücktritt und Kündigung
Bei Seminaren und Lehrgängen ist ein Rücktritt vom Vertrag bis 2 Wochen vor Lehrgangsbeginn möglich. Rücktritt und Kündigung müssen schriftlich erklärt werden. Maßgeblich ist der Eingang bei der Schießsportschule in Seidewitz. Bei einer fristgemäßen Abmeldung erhebt die Schießsportschule in Seidewitz keine Bearbeitungsgebühr. Bei später eingehender Erklärung erhebt die Schießsportschule in Seidewitz eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50,00 €. Bei Veranstaltungsbeginn oder bei Rücktritt und Kündigung nach Veranstaltungsbeginn ist das Entgelt in voller Höhe zu zahlen. Im Übrigen berechtigt die Nichtinanspruchnahme einzelner Lehrgänge und Seminare nicht zur Ermäßigung des Zahlungsbetrages. Die Stellung von Ersatzteilnehmern ist bis 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn möglich. Diese müssen schriftlich erklärt werden. Maßgeblich ist der Eingang bei der Schießsportschule in Seidewitz. Kommt es zum Vertrag mit dem Ersatzteilnehmer, erhält der Kündiger mit Ausnahme der Bearbeitungsgebühr seinen eingezahlten Betrag zurück.
5. Absage von Veranstaltungen
Die Schießsportschule in Seidewitz hat das Recht, bei ungenügender Beteiligung oder aus anderen wichtigen Gründen Lehrgänge und Seminare abzusagen. Dem Teilnehmer werden vorrangig Ersatztermine angeboten. Bereits gezahlte Entgelte werden unter Abzug der bereits erbrachten Leistung (z.B. ausgehändigte Schulungsunterlagen) zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Ein Wechsel des Veranstaltungsortes sowie Verschiebungen im Termin- und Ablaufplan berechtigen den Teilnehmer weder zum Rücktritt vom Vertrag noch zur Minderung des Entgeltes.
6. Haftung
Die Schießsportschule in Seidewitz haftet nicht für Unfälle und Beschädigungen, Verlust oder Diebstahl mitgebrachter Gegenstände und Fahrzeuge sowie Personenschäden. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
7. Copyright
Sämtliche Lehrgangs- und Seminarunterlagen, die durch die Schießsportschule in Seidewitz zur Verfügung gestellt werden,sind nur zu Schulungszwecken der Schießsportschule in Seidewitz bestimmt und es bedarf zur Vervielfältigung, Speicherung,Veröffentlichung, Weitergabe (auch auszugsweise) und der Weiterverwendung zu Schulungszwecken der schriftlichen Genehmigung. Ein Überlassen von Unterlagen an Dritte (nicht Lehrgangs- und Seminarteilnehmer) ist untersagt.
8. Datenspeicherung
Durch die Anmeldung erklärt sich der Teilnehmer mit der automatischen Be- und Verarbeitung der personenbezogenen Daten für Zwecke der Lehrgangs- und Seminarabwicklung einverstanden.
9. Nebenabreden
Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
10. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht. Die Vertragsparteien werden in einem derartigen Fall anstelle der unwirksamen Bestimmung eine wirksame vereinbaren, welche dem Regelungszweck der ursprünglichen Bestimmung wirtschaftlich möglichst nahe kommt. Entsprechendes gilt, falls sich eine Regelung als lückenhaft erweisen sollte.
11. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist das Amtsgericht Grimma.